Wissen. Mit Sicherheit.

Die KONZEPT Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde 1986 in Berlin-Wilmersdorf gegründet.1990 haben wir unseren Wirkungskreis auf Berlin-Brandenburg erweitert, woraufhin die zweite Niederlassung 1998 in Potsdam eröffnet wurde. Die beiden Brüder Jürgen Pfeilsticker und Frank Pfeilsticker stehen der Gesellschaft als Geschäftsführer vor; unser Team besteht heute aus 4 Steuerberatern und ca. 25 qualifizierten Mitarbeitern.

Unsere besondere Kompetenz sehen wir in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmern, insbesondere in der persönlichen und zeitnahen Betreuung von Angehörigen der Heilberufe.

Aktuelles.

Existenzgründertag am 15. Oktober 2022 – Intensivierte Wissensvermittlung

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Jobs

Wir suchen eine/n ausgebildeten Steuerfachangestellte/n zur Verstärkung in unserem Potsdamer Büro.

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Absenkung der USt-Sätze in der Zahnarztpraxis per 01.07.2020

Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3.6.2020 verkündet, die Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 abzusenken. Erstmalig seit Einführung des USt-Systems Ende der 60er Jahre gibt es damit eine Senkung der USt-Sätze. Was ist zu beachten?

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Heilberufe

Wer fällt unter diese Bezeichnung?

Darunter fallen nicht nur die herkömmlichen akademischen Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Tierarzt und Apotheker. Vielmehr gehören neben dem Psychotherapeuten und dem Heilpraktiker auch noch weitere Berufsgruppen wie Kunsttherapeuten und Musiktherapeuten dazu.

Darüber hinaus gibt es auch viele Heilhilfeberufe wie Ergotherapeuten, Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Hebamme, Logopäde, Masseur und Medizinischer Bademeister, Physiotherapeut, Krankengymnasten, pharmazeutisch-technische Assistenten, medizinisch-technische Assistenten und Diätassistenten.

Heilberufe und Steuern

Sie als Mediziner sind – wie alle Selbstständigen oder Angestellten – verpflichtet, entsprechend Ihrer Einkünfte Einkommensteuer an das Finanzamt zu zahlen.

In den Bereichen der Unternehmenssteuern bietet der Gesetzgeber insbesondere Ihrer Berufsgruppe einige Entlastungen. Danach unterliegen Erträge Ihrer heilberuflichen Tätigkeiten grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Ebenso müssen Sie für Einnahmen aus Heilbehandlungen grundsätzlich keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Diese Steuerentlastungen gelten jedoch nicht für Leistungen außerhalb der Medizin (beispielsweise kosmetische und prothetische Leistungen, für einen Handel  mit medizinischen Produkten oder Gutachten).

Machen Sie sich gerne einen Überblick über unsere Leistungen aus den steuerlichen Bereichen (Portfolio)

Was ist zu beachten?

Ihre persönliche Situation kann die Beratung zu weiteren steuerlichen Themen wie Schenkung, Erbschaft oder den Erwerb einer Immobilie erfordern.

Wir begleiten Sie mit Antworten, Rat und optimierter Planung von Ihrer Existenzgründung, Altersvorsorgeplanung bis hin zur Praxisabgabe. Sie können sich auf Ihre Kernkompetenz – der Medizin – konzentrieren.

Heilberufe und Betriebswirtschaft?

Sie machen Medizin und wir rechnen für Sie!

Praxen mit modernen Konzepten und analysierten Kennzahlen versprechen Wettbewerbsvorteile und Sicherheit.

Die Optimierung der Steuerlast und der Überblick über anstehende Steuerzahlungen – insbesondere in den ersten Jahren Ihrer Praxisgründung – stellen für uns  in erster Linie zentrale Beratungspunkte für Ihre Liquiditätssicherung dar.

Machen Sie sich gerne einen Überblick über unsere Leistungen aus den betriebswirtschaftlichen Bereichen (Portfolio)

Mehr Service

Für Sie da!

Wir sind spezialisiert auf die ganzheitliche steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen.

Erfolg in der Praxis

Neben den klassischen Steuerberatungsleistungen bieten wir Ihnen auch alles für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis.

Tradition und Moderne

Für uns haben Werte noch Bedeutung. Wir möchten gut Bewährtes mit modernen Aspekten verbinden, um unseren Mandanten eine solide und flexible Basis bieten zu können.

ganzheitlich und wirtschaftlich

Unser Credo: die ganzheitliche steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen. Zu unseren Mandanten zählen Heilberufler aus unterschiedlichsten Fachrichtungen – regional und überregional.

Wir als Partner

Partnerschaftliches Miteinander, im täglichen Umgang genauso wie bei wichtigen Meetings, ist uns wichtig und schafft eine vertrauensvolle Atmosphäre. Für Sie, uns und unsere Mitarbeiter.

Kommentar

Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der BFH mit Urteil vom 12. 11. 2013 VIII R 36/10 entschieden. Aber es gibt Besonderheiten zu beachten …

Frank Pfeilsticker

Geschäftsführer Konzept GmbH

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