Betriebsprüfungen.

Die Betriebsprüfung ist die häufigste Form der Außenprüfung. Die Durchführung dieser Prüfung ist in der Abgabenordnung geregelt. Der Betriebsprüfung unterliegen Steuerpflichtige mit Betriebsvermögen (Unternehmer), also Gewerbetreibende, Freiberufler, etc. Alle Steuerarten, die für die betrieblichen Verhältnisse bedeutend sind, können geprüft werden.

Keineswegs hat der Prüfer nur Rechte und Sie allein Pflichten, obwohl durch die neue Betriebsprüfungsordnung die Rechte des Steuerpflichtigen eher eingeschränkt werden. Wir helfen Ihnen, die Störungen des betrieblichen Ablaufes, die sich zwangsläufig durch eine Betriebsprüfung ergeben, so gering wie möglich halten, denn ggfs. muss der Einblick in das gesamte Rechnungswesen gewährleistet werden.

Wir beraten Sie über Rechte und Pflichten und begleiten die komplette Prüfung. Durch die intensive Analyse Ihrer Geschäftsprozesse können kritische Bereiche, Stärken und Schwächen in Ihrem Unternehmen aufgezeigt werden.

  • komplette Betreuung der Außenprüfung, im Einzelfall durch Verlagerung des Prüfungsortes in eines unserer Büros

 

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