Steuerbescheidprüfungen.

Ergibt sich aus der eingereichten Steuererklärung ein Steueranspruch oder ein Steuererstattungsanspruch, wird die Steuer grundsätzlich durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Dieser muss zwingend schriftlich ergehen, allerdings nicht unterschrieben sein, da Steuerbescheide regelmäßig formularmäßig oder mit Hilfe der Automation erstellt werden. Oftmals sind Steuerbescheide jedoch fachlich oder formell nicht fehlerfrei. Unser Team übernimmt die fachgerechte Prüfung Ihrer Steuerbescheide und berät Sie ggf. bei weiteren rechtlichen Schritten.

  • Rechtsbehelfsführung, auch außergerichtlich
  • Finanzgerichtsklagen
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof

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