Steuererklärungen.

Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung basiert auf dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Steuererklärungen für die Pflichtveranlagungen sind grundsätzlich spätestens 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Diese gesetzliche Frist kann von den Finanzbehörden jedoch unter Umständen verlängert werden.

Gibt der Steuerpflichtige entgegen seiner Verpflichtung die Steuererklärung nicht ab, kann die Abgabe durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Allerdings kann das Finanzamt auch umgehend die Schätzung einleiten. Die Schätzung setzt weder einen Versuch der Erzwingung voraus, noch wird durch sie die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung betroffen. Daneben ist im Fall der Nichtabgabe oder der verspäteten Abgabe der Steuererklärung regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich.

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