Jahresabschlüsse.

Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab. In der Bilanz gib der Kaufmann Auskunft über das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden dar. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und die Erträge gegenüber gestellt.

Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt werden. Darunter sind einige wichtige Grundsätze, wie der der Vollständigkeit und Bilanzklarheit zu beachten.

Unser Expertenteam unterstützt Sie fachkundig bei der Erstellung Ihres individuellen Jahresabschlusses – von der Überschussrechnung bis zur Bilanz.

  • Überschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Bilanz gemäß § 4 Abs. 1 EStG, § 5 HGB
  • Bilanzvergleich, Bilanzauswertung
  • individuelle Bilanzberichte
  • Erstellung von Eröffnungs- und Einbringungsbilanzen
  • Erläuterungsbericht zum Abschluss
  • Erstellung von sonstigen Gewinnermittlungen
  • Teilnahme an Betriebsprüfungen

 

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